Neuerungen in der Pan-Euro-Med-Freihandelszone (Regionales Übereinkommen):
1. Ziel der Pan-Euro-Med-Zone (Regionales Übereinkommen)
2. Teilnehmende Länder
- EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein)
- Türkei
- Mittelmeeranrainer (Ägypten, Algerien, besetzte palästinensische Gebiete, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien)
- Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien)
- Färöer
- Republik Moldau
- Georgien
- Ukraine
3. Voraussetzungen für die Gewährung des Zollvorteils
- Die am Ursprungserwerb und am Handel beteiligten Staaten müssen dem Regionalen Übereinkommen beigetreten sein. Der jeweils aktuelle Stand wird durch eine Abkommensmatrix dokumentiert. Die Europäische Kommission gibt regelmäßig eine Matrix heraus, aus der sich der aktuelle Stand der Umsetzung ergibt. Die letzte Aktualisierung ist von Oktober 2021. Sie spiegelt den Stand der abgeschlossenen Abkommen zum 1. August 2021 wider.
- Falls die Zone tatsächlich nicht nur bilateral genutzt wird, muss dies besonders dokumentiert werden. Dies geschieht entweder durch einen ausgefüllten Kumulationsvermerk (Ursprungserklärung, Lieferantenerklärung) oder die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED anstelle der EUR.1
Pan-Euro-Med Kumulator der IHK
- Sie öffnen die Anwendung.
- Sie wählen das gesuchte Land und klicken in die rechte Zeile „Diagonale Kumulationsmöglichkeiten”.
- Rechts erscheint das Pfeilsymbol für ein Drop-Down-Menü.
- Sie klicken auf das Pfeilsymbol „Drop-Down-Menü” und es öffnet sich ein Fenster, das alle möglichen Länder für die Kumulierung anzeigt.
4. Reform des Regionalen Übereinkommens
- Die Matrix der teilnehmenden Länder ist lückenhaft, damit ist die Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens eingeschränkt.
- Die Nachweis- und Dokumentationsanforderungen decken sich nicht mit denen anderer Abkommen (Stichwort Kumulationsvermerk, EUR-MED)
- Die Ursprungsregeln sind streng, die einzuhaltenden Rahmenbedingungen schwierig.
4.1 Erleichterte Ursprungsregeln
- Modernisierte und deutlich reduzierte Listenregeln. Auffällig sind höhere Anteile an Vormaterialien ohne Präferenzursprung. Geschätzt sind 95 Prozent aller Ursprungsregeln leichter geworden oder gleich geblieben.
Für Spezialisten: - Volle Kumulation ist möglich. Das bedeutet, dass auch einzelne Fertigungsschritte, die selbst noch keinen präferenziellen Ursprung begründen, angerechnet werden können.
- Für fast alle Branchen: Erleichterungen bei Toleranzen, Territorialität, buchmäßiger Trennung. Kein Drawback-Verbot.
- Endlich: Berechnung mit Durchschnittspreisen möglich, Aufweichung des Identitätsprinzips.
- EUR-MED und Kumulationsvermerk entfallen.
4.2. Beteiligte Länder und Übergangsregelungen („Transitional Rules”)
- Albanien
- besetzte palästinensische Gebiete
- Färöer
- Georgien
- Island
- Jordanien
- Liechtenstein
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Schweiz